Die Sprache

Nach der «Reform der Rechtschreibreform» sind seit 1. August 2006 die durch den Rat für deutsche Rechtschreibung empfohlenen Vorschläge bezüglich Schreibweise auch für Schweizer Schulen massgebend. Es galt jedoch für die Lehrkräfte bzw. für die Schülerinnen und Schüler eine weitere «Schonfrist» bis Ende Juli 2009.
Das neuste Regelwerk hat einige 1996 eingeführte Vereinfachungen zurückreformiert. So ist zum Beispiel die Silbentrennung «Ü-bel» nicht mehr gestattet, «Du» und «Euch» dürfen in Briefen wieder gross geschrieben werden und die Liberalisierung der Kommasetzung wurde teilweise rückgängig gemacht.
Ich orientiere mich bei meinen Korrekturen im Grossen und Ganzen an der Rechtschreibpraxis der NZZ; will heissen: «Gemse» statt «Gämse», «Stengel» statt «Stängel», «3-fach» statt «3fach» und einiges andere mehr. Der Duden bleibt für meine Arbeit verbindlich. Wo dieser der alten eine neue Schreibvariante gegenüberstellt, bleibt die althergebrachte für mich meistens massgebend. 

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